Eine alte “Beteiligungsform” ist das Betriebliche Vorschlagswesen BVW. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 Abs. 1 Nr. 12) hat der Betriebsrat in den “Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen” mitzubestimmen, die Praxis sieht oft eine Mitbestimmung auch bei den einzelnen Entscheidungen im BVW vor, das so eine Mitbestimmungsform wird.
Das BVW hat Schwachpunkte. Insgesamt führt dies zu geringem Nutzen bei bemerkenswerten Kosten, damit zu geringer Wirtschaftlichkeit des BVWs.
Andererseits sind die Argumente für das BVW gültig.
1) Die Beschäftigten, die in den Prozessen arbeiten, kennen diese gut und können aus ihrer Perspektive Verbesserungsvorschläge entwickeln.
2) Traditionell entwickeln Fabrikplaner und verwandte Rollen die Prozesse, in denen sie selbst nie arbeiten werden, und andere Beschäftigte arbeiten Jahr für Jahr in Prozessen, ohne ihre Erfahrungen und Einschätzungen einbringen zu können. Das erscheint nicht wirklich sinnvoll.
Gesucht sind also Ansätze, die Funktion des BVW erfüllen, ohne seine Nachteile. Beispiele hierfür sind
Kampagnen
Experten KVP
Sprints
Pitches
Diese Konzepte werden bereits eingesetzt, so gibt es auch Erkenntnisse über ihren Nutzen, einige davon wurden unter Leitung des Vortragenden erhoben und werden in diesem Beitrag vorgestellt.