Die folgenden Rechtsquellen gelten für Unternehmen in Deutschland. Für Behörden, kirchliche Einrichtungen etc. und für Organisationen in Österreich und der Schweiz gelten teilweise ähnliche, teilweise aber auch andere Regeln.
Gesetze
Der Klassiker: Das Betriebsverfassungsgesetz, § 87 Absatz 1 Nummer 12, erklärt die „Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen“ für mitbestimmungspflichtig. Der Kontinuierliche Verbesserungsprozess ist nicht direkt geregelt, doch BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 (Lohngestaltung) und Nr. 13 (Gruppenarbeit) könnten hier mitspielen. Die Mitbestimmungsrechte in Behörden sind in den Bundesländern auf Landesebene und für die Bundesverwaltung noch einmal wieder anders geregelt.
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz erwähnt „Vorschläge für sonstige technische Neuerungen, die nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind“ (§ 3 ArbnErfG). Geregelt werden „Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind“ (§ 2 ArbnErfG) sowie „technische Verbesserungsvorschläge, die dem Arbeitgeber eine ähnliche Vorzugsstellung gewähren wie ein gewerbliches Schutzrecht“ (§ 20 ArbnErfG).
„Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.“ (Arbeitsschutzgesetz § 17 Nr. 1 Satz 1). Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen oder die Behörde ein Ideenmanagement eingerichtet hat oder nicht.
Richterrecht
Gibt es einen Anspruch auf eine Prämie? Wie hoch muss eine Prämie sein? Darauf gibt kein Gesetz direkt eine Antwort. Ab und zu müssen sich Gerichte mit derartigen Fragen beschäftigen, so finden sich einschlägige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes.
Normen
Das Betriebliche Vorschlagswesen findet sich nicht in Normen, wohl aber der Kontinuierliche Verbesserungsprozess. Ein eingerichteter Kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist beispielsweise Voraussetzung für eine Zertifizierung nach
- DIN EN ISO 14001 (Umweltschutzmanagement)
- DIN EN ISO 50001 (Energiemanagement)
- DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
- DIN ISO 29990 (Lerndienstleistungen in der Aus- und Weiterbildung)
- DIN SPEC 91020 (Betriebliches Gesundheitsmanagement)
- EMAS (Umweltschutzmanagement)
- GMS – Gesundheit mit System der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (Betriebliches Gesundheitsmanagement)
- ILO-OSH 2001 (Arbeitsschutzmanagement)
- ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement)
- OHSAS 18001 (Arbeitsschutzmanagement)