Ideenmanagement und Vorschlagswesen in Behörden 2
Das Ideenmanagement ist nicht in einem zentralen Gesetz geregelt. Für Organisationen, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, findet sich eine zentrale Regelung in § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG. Für die Bundesverwaltung wurde 2010 die „Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung“ erlassen, die einige Bereiche (z. B.: die Prämienberechnung) recht genau regelt, andere Bereiche (z. B. die Prozesse im Ideenmanagement selbst) nur grob umreißt. Schließlich hat der Bundesrechnungshof 2016